Vollnarkose in unserer Praxis
Zusรคtzlich zur Lachgasbehandlung bieten wir auch die Mรถglichkeit einer Behandlung unter Vollnarkose an. Bei der Vollnarkose oder auch Intubationsnarkose werden Sie in einen schlafรคhnlichen Zustand versetzt, in der das Bewusstsein und die Schmerzwahrnehmung durch Medikamentengabe ausgeschaltet wird.
Voraussetzung fรผr eine Vollnarkose:
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Kein auรergewรถhnliches รbergewicht
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Keine Vorerkrankungen von Herz und Lunge
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Vorhandensein einer Begleitung zum Eingriff und Betreuung nach dem Eingriff
Kosten:
Die Vollnarkose ist eine Privatleistung. Nur wenn medizinische Indikation (Notwendigkeit) vorliegt, รผbernimmt die Krankenkasse die Kosten der Vollnarkose. Fรผr Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden die Kosten der Vollnarkose problemlos รผbernommen. Auch bei Patienten, die unter geistigen Behinderungen oder schweren Bewegungsstรถrungen leiden, kann eine Vollnarkose durchgefรผhrt werden, die von den Krankenkassen bezahlt wird.
