Vollnarkose

Vollnarkose in unserer Praxis

Zusätzlich zur Lachgasbehandlung bieten wir auch die Möglichkeit einer Behandlung unter Vollnarkose an. Bei der Vollnarkose oder auch Intubationsnarkose werden Sie in einen schlafähnlichen Zustand versetzt, in der das Bewusstsein und die Schmerzwahrnehmung durch Medikamentengabe ausgeschaltet wird.

Voraussetzung für eine Vollnarkose:

  • Kein außergewöhnliches Übergewicht
  • Keine Vorerkrankungen von Herz und Lunge
  • Vorhandensein einer Begleitung zum Eingriff und Betreuung nach dem Eingriff

Kosten:

Die Vollnarkose ist eine Privatleistung. Nur wenn medizinische Indikation (Notwendigkeit) vorliegt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Vollnarkose. Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden die Kosten der Vollnarkose problemlos übernommen. Auch bei Patienten, die unter geistigen Behinderungen oder schweren Bewegungsstörungen leiden, kann eine Vollnarkose durchgeführt werden, die von den Krankenkassen bezahlt wird.

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